Es besteht eine neue Annahmeregelung für Abfindungsbranntwein, welche für alle Branntweinsorten seit dem 01.12.2017 gilt. Siehe hier.
Es besteht eine neue Annahmeregelung für Abfindungsbranntwein, welche für alle Branntweinsorten seit dem 01.12.2017 gilt. Siehe hier.